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News - Baurecht

Bauvertrag - Unberechtigte Arbeitseinstellung wegen Nachtragsstreit: Kündigung!
OLG Frankfurt, Urteil vom 21.09.2011 - 1 U 154/10

Die unberechtigte Einstellung der Arbeiten zur Durchsetzung eines Nachtrags und das Unterbleiben einer Fortsetzung binnen einer angemessenen Frist können als schwerwiegende Verletzung der bauvertraglichen Kooperationspflicht einen wichtigen Grund zur Kündigung des Bauvertrags darstellen.
Die Einstellung der Arbeiten ist jedenfalls dann unberechtigt, wenn die Nachtragsforderung dem Grunde nach unberechtigt ist, wenn der Auftragnehmer die Nachtragsforderung dem Auftraggeber nicht prüfbar dargelegt hat, wenn die dem Auftraggeber zuzugestehende Prüfungsfrist noch nicht verstrichen ist und soweit sie sich auf die nach dem ursprünglichen Vertrag geschuldete Bauleistung bezieht, wenn diese von der Äußerung nicht betroffen und unabhängig von dieser ausführbar ist.
Der Mehrkostenerstattungsanspruch des Auftraggebers nach § 8 Nr. 3 Abs. 2 S. 1 Halbs. 1 VOB/B ist im Ausgangspunkt auf die dem Auftraggeber tatsächlich entstandenen Mehrkosten gerichtet. Der Einwand des von der Kündigung betroffenen Auftragnehmers, der Auftraggeber habe einen unnötig teuren Unternehmer für die Fertigstellung ausgewählt, ist nach § 254 Abs. 2 BGB zu würdigen mit der Folge, dass den Auftragnehmer insoweit die Darlegungs- und Beweislast trifft.

Bauvertrag - Besteller nutzt beanstandete Leistung: Konkludente Abnahme?
OLG Koblenz, Urteil vom 21.10.2010 - 5 U 91/09

Nur die beanstandungslose Ingebrauchnahme der Werkleistung kann als konkludente Abnahme gedeutet werden. Daran fehlt es, wenn die wertende Gesamtschau der Erklärungen und des Verhaltens des Bestellers ergibt, dass er die Werkleistung nicht als im Wesentlichen vertragsgemäß akzeptiert.
Dass der Besteller bei einer Vielzahl von Mängeln die angebotene Beseitigung eines einzelnen, relativ unbedeutenden zurückweist, kann nicht als umfassende Ablehnung der Nachbesserung durch den Auftragnehmer gedeutet werden.

Bauvertrag - Abnahme der Leistung ist kein Anerkenntnis von Leistungsänderungen!
OLG Brandenburg, Urteil vom 25.08.2011 - 12 U 69/10

Erkennt der Auftraggeber nicht, dass der Auftragnehmer eine andere als die vertraglich geschuldete Leistung ausführt, kann weder in der Entgegennahme noch in der Abnahme der Leistung ein Anerkenntnis im Sinne von § 2 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B gesehen werden.

Bauvertrag - § 648a BGB n.F.: Kein Abzug wegen streitiger Mängel/Minderleistung!
LG Darmstadt, Urteil vom 20.09.2011 - 12 O 12/11

Für die Höhe der zu leistenden Sicherheit ist von der vereinbarten Vergütung auszugehen. Es sind vom ursprünglichen Werklohnanspruch nur solche Abzüge vorzunehmen, die unstreitig sind oder auf rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen beruhen oder über die ohne eine weitere Verzögerung des Verfahrens entschieden werden kann. Ein Abzug wegen streitiger Mängel oder Minderleistung kann im Verfahren auf Sicherheitsleistung nicht erfolgen.

 

 

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