Rechtsanwaltsvergütung
Soweit nicht anders vereinbart, richtet sich die Vergütung des Rechtsanwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dies betrifft die außergerichtliche sowie die gerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts.
Der Anwalt erhält Gebühren für die außergerichtliche Beratung, dem Verfassen von außergerichtlichen Schreiben, der außergerichtlichen Vertretung, der Vertretung als Prozessbevollmächtigter in bürgerlichen Rechtsstreiten, in Strafsachen, Verwaltungsrechts-und Sozialgerichtsverfahren usw.
Welche Gebühren in welcher Höhe anfallen, richtet sich nach dem Inhalt des Auftrages bzw. nach der zu ermittelnden Höhe des Streitgegenstandes.
Über die mögliche Höhe der anfallenden Gebühren werden Sie im Einzelfall jedoch gerne umfassend beraten.
Der Rechtsanwalt kann mit seinem Mandanten auch eine gesonderte Vergütungsvereinbarung treffen.
Dabei ist es grundsätzlich unzulässig, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren, als es das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG )für Anwälte vorsieht.
Einzelheiten einer derartigen Vereinbarung bedürfen daher einer im Einzelfall angepassten Lösung.